Beratung

Beratung

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird ein Ortstermin zur Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten vereinbart. Ziel dieses Ortstermins ist die Überprüfung der grundsätzlichen Machbarkeit des PV-Projektes in Verbindung mit einer Erstbewertung.

Zu diesem Termin hält der Auftraggeber im Idealfall Unterlagen aus der Baugenehmigung wie Statik und Lageplan bereit.

Wenn der (spätere) Einsatz von Elektromobilität in Erwägung gezogen wird, sollten potenzielle Standorte für Ladesäulen/Wallboxen mit begutachtet werden.

Die in Frage kommenden Flächen sollten möglichst frei zugänglich oder zumindest einsehbar sein.

Eine Fotodokumentation wird erstellt von der Fläche, der Zuwegung, der möglichen Leitungsführung, des Anschlussraums mit den dortigen Gegebenheiten sowie etwaige Besonderheiten.

Eine erste Abschätzung der verfügbaren Flächengrößen erfolgt auf Basis der vorhandenen Unterlagen bzw. des örtlichen Aufmaßes. Auf dieser Grundlage können bereits erste Aussagen getroffen werden zur etwaigen PVA-Größe, der Speichergröße und eines groben Kostenrahmens.

Planung und Ausschreibung

Die gewonnenen Erkenntnisse fließen ein in den ersten Entwurf einer Anlagenauslegung (PV-Sol), die auch bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhaltet. Mit dem Auftraggeber werden ggf. weitere Komponenten und Anpassungen diskutiert und abgestimmt, was Corona-bedingt auch per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz möglich ist. Daraus folgend werden ggf. mehrere Entwürfe kreiert bis zum finalen Entwurf für die folgende Ausschreibung.

Die i. d. R. vom Auftraggeber gestellten formalen Ausschreibungsunterlagen werden bearbeitet und ausgefüllt. Dazu werden eine Leistungsbeschreibung (LB) und ein Leistungsverzeichnis (LV) erstellt und die finale Anlagenauslegung dazu gefügt. Die fertigen und vollständigen Ausschreibungsunterlagen werden i. d. R. von der Submissionsstelle des Auftraggebers versandt. Zum Submissionstermin gehen hier auch die Angebote ein und werden submittiert. Danach erfolgt die Weitergabe der Angebote an den Planer zur fachlichen Prüfung und Auswertung.

Es wird dazu ein Preisspiegel erstellt und nach erfolgter Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Vergabevermerk mit Vorschlag zur Beauftragung gefertigt.

Baubegleitung

Nach Auftragsvergabe erfolgt die weitere Baubegleitung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Hier ist je nach Erfordernis und verfügbaren Kapazitäten auch eine Beteiligung bei der Bauüberwachung durch den Auftraggeber denkbar. Die Montage und der elektrische Anschluss werden überwacht und dokumentiert (Fotos, Aufzeichnungen, Abnahmeprotokolle). Rechnungen werden fachlich geprüft und freigegeben und die Inbetriebnahme mit dem zuständigen EVU begleitet und protokollier